Stand 2019
Allen unseren Aufträgen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – siehe folgend, die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellsten Fassung und soweit die vorgenannten Bedingungen für logistische Leistungen nicht gelten, die Logistik-AGB in der jeweils neuesten Fassung zugrunde.
Pavliatchek Transporte GmbH
Wir arbeiten ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in ihrer jeweils aktuellsten Fassung und soweit die vorgenannten Bedingungen für logistische Leistungen nicht gelten, auf Grundlage der Logistik-AGB in der jeweils neuesten Fassung.
Die ADSp gelten ergänzend und konkretisierend zu diesen AGB. Sollte sich zwischen den einzelnen Bedingungen ein Widerspruch ergeben, ist das folgende Rangverhältnis zu beachten:
(1) AGB
(2) ADSp
(4) Logistik-AGB
Soweit zwingende gesetzliche nationale oder internationale Vorschriften (z.B. HGB, CMR) entgegenstehen, finden diese AGB und die in Bezug genommen jeweils einschlägigen Bedingungen, keine Anwendung. Ziffer 27 ADSp gilt auch nicht als Erweiterung unserer Haftung durch Zurechnung des Verschuldens von eingesetzten Leuten oder sonstigen Dritten in den Fällen des Art. 36 CIM, Art. 21 CMNI und § 660 HGB. Im Übrigen bleibt Ziffer 27 ADSp unberührt.
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende Abreden oder abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn sie im Einzelfall in Textform vereinbart wurden. Dies gilt auch dann, wenn wir entgegenstehenden AGB nicht ausdrücklich widersprechen und/oder sie diese Bestimmungen lediglich ergänzen.
Diese AGB sowie die in Bezug genommenen Regelungswerke ADSp, und Logistik- AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit demselben Auftraggeber, ohne dass in jedem Einzelfall erneut auf sie hingewiesen werden muss.
Unsere Angebote sind unverbindlich und durch uns im Hinblick auf den Vertragsschluss abgegebene Erklärungen nur in Textform wirksam. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen werden ebenfalls nur dann wirksam, wenn eine Bestätigung in Textform vorliegt.
Mit der Abgabe eines Auftrages gegenüber Pavliatchek Transporte erklärt der Auftraggeber die Kenntnisnahme dieser AGB und der in Bezug genommenen Bedingungen sowie sein Einverständnis mit diesen.
Abweichend von § 415 HGB hat uns der Auftraggeber bei Kündigung des Vertragsverhältnisses innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem vereinbarten Verladezeitpunkt eine Entschädigung in Höhe von 90% der vertraglich geschuldeten Vergütung zuzüglich der von uns im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss getätigten Aufwendungen zu zahlen, es sei denn der Auftraggeber kann nachweisen, dass ein Schaden beziehungsweise eine Aufwendung nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
Pavliatchek Transporte ist bei der Wahl des eingesetzten Transportmittels sowie des Transportweges grundsätzlich frei, es sei denn, es bestehen mit dem Auftraggeber verbindlich vereinbarte und in Textform getroffene Absprachen über Transportweg und –Mittel.
Der Auftraggeber hat beförderungssicher nach den einschlägigen Rechtsvorschriften und dem Stand der Technik zu beladen und sowohl für die vorschriftsmäßige Ladungssicherung als auch für eine ordnungsgemäße Entladung zu sorgen, es sei denn wir haben durch die Nutzung der besonderen technischen Beschaffenheit unserer Transportmittel, die Verladepflicht übernommen.
Darüber hinaus haftet der Auftraggeber dafür, dass die Boden-, Platz- und sonstigen Verhältnisse an der Einsatzstelle sowie den Zufahrtswegen eine ordnungsgemäße und gefahrlose Durchführung des Auftrages gestatten. Insbesondere haftet der Auftraggeber dafür, dass die Bodenverhältnisse am Be- und Entladeort den auftretenden Bodendrücken gewachsen sind.
Wir weisen ausdrücklich auf die Haftungsbeschränkungen der nationalen ADSp sowie der CMR hin. So gelten nach den ADSp die folgenden Beschränkungen:
In Ziffer 23 ADSp wird die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden in speditionellem Gewahrsam auf 5 EUR/Kg beschränkt. Bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung besteht eine Beschränkung auf 2 SZR/Kg (Sonderziehungsrechte). Darüber hinaus gilt je Schadensfall eine Beschränkung auf 1 Mio. EUR oder 2 SZR/Kg je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem Schadensereignis erhoben werden, ist die Haftung auf 2 Mio. EUR beziehungsweise 2 SZR/Kg begrenzt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Für diese AGB gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher, auch internationaler, Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten: unser Sitz in Augsburg.
Sollten aus Vertrags- oder Rechtsgründen Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. § 139 BGB ist insofern abbedungen.